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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 101/08   

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https://dejure.org/2009,22960
FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 101/08 (https://dejure.org/2009,22960)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.05.2009 - 3 K 101/08 (https://dejure.org/2009,22960)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 3 K 101/08 (https://dejure.org/2009,22960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entstehung von Grunderwerbsteuer - Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges - Aufhebung eines Kaufvertrages unter aufschiebender Bedingung - Vertragsübernahme als "dreiseitiger Vertrag"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der 3-Tages-Frist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsaktes zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe bei einem Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag; Qualifizierung jedes Erwerbsvorganges als in sich abgeschlossener Steuerfall ...

  • Judicialis

    AO § 122 Abs. 2; ; GrEStG § 1 Abs. 1; ; GrEStG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuer; Aufhebung eines Kaufvertrags verbunden mit der Veräußerung des Grundstücks an die Ehefrau des ursprünglichen Erwerbers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer - Aufhebung eines Kaufvertrags verbunden mit der Veräußerung des Grundstücks an die Ehefrau des ursprünglichen Erwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 101/08
    Gemäß Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Oktober 2003 - IX R 68/98, BStBl II 2003, 898, verlängert sich die 3-Tages-Frist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsaktes zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO), wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag.
  • BFH, 29.10.1986 - II R 59/85

    Sportverein - Gemeinnützigkeit - Erwerb von Grundstücke - Schlittschuhbahn -

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 101/08
    Dabei bildet jeder Erwerbsvorgang einen in sich abgeschlossenen Steuerfall, dessen zusätzliche Tatbestandsmerkmale (auch hinsichtlich eines Befreiungstatbestandes) je für sich gesondert zu würdigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 - II R 59/85, BStBl II 1987, 133).
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